Organisation und Reglement Jugendmusik

 

Sinn / Zweck / Name

Die Jugendmusik Roggwil, im Folgenden JMR genannt, vermittelt die musikalische Grundausbildung für Blas- und Schlaginstrumente. Sie fördert die Freude an der Musik und regt so zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung an. Die JMR bereitet die Jungmusikantinnen und -musikanten, im Folgenden Mitglieder genannt, auf den Übertritt in die Musikgesellschaft Roggwil, im Folgenden MGR genannt, vor.

 

Träger

Die JMR ist der MGR angegliedert.

 

Organe

Sie setzt sich zusammen aus:

  1. a) Musikkommission der MGR
  2. b) Ausbildnern
  3. c) Mitgliedern

 

Musikkommission

Die Aufsicht und Verantwortung über die JMR obliegt den Ausbildnern und dem JMR-Präsidium. Die Musikkommission unterstützt deren Aufgabe.

 

Ausbildner 

Die Ausbildner werden von der Musikkommission und dem Vorstand der MGR gewählt. Sie verfügen über die notwendigen Fachkenntnisse, einen zeitgemässen Musikunterricht zu erteilen. Eine Kündigung der Ausbildnertätigkeit ist der Musikkommission und dem Vorstand mindestens 3 Monate im Voraus schriftlich mitzuteilen.

 

Mitglieder

Die JMR steht grundsätzlich allen interessierten Jugendlichen offen. Der Übertritt in die MGR erfolgt nach Empfehlung der Ausbildner, spätestens mit dem 16. Lebensjahr. Grundsätzlich verbleiben die Mitglieder parallel dazu bis zum 20. Lebensjahr in der JMR. Das Angebot für die Grundausbildung steht grundsätzlich auch Erwachsenen offen.

 

Unterricht

Die JMR unterrichtet nach folgendem Aufbau:

  1. a) musikalische Grundausbildung in Instrumentalgruppen oder Einzelunterricht
  2. b) musikalisches Zusammenspiel aller Instrumente

Zum eigentlichen Unterricht gehören auch öffentliche Auftritte mit der MGR oder alleine. Die JMR kann Unterrichtsteilnehmer, welche sich undiszipliniert verhalten, nach erfolgloser Ermahnung, vom Unterricht ausschliessen. Der Jahresbeitrag wird in solchen Fällen nicht zurückerstattet.

 

Finanzierung

Der Aufwand der JMR wird finanziert durch einen Jahresbeitrag und Beiträge der MGR.

 

Kosten

Die Kosten für den Unterricht werden von der Musikkommission und dem Verein festgelegt. Schüler, welche keine Ausbildung benötigen, weil sie sich andernorts ausbilden lassen, bezahlen den gleichen Mitgliederbeitrag wie die MGR. Durch die Anmeldung verpflichten sich die Mitglieder zur Zahlung des Jahresbeitrages. Das Schulmaterial ist im Jahresbeitrag nicht inbegriffen. Der JMR-Beitrag entfällt mit dem Übertritt in die MGR.

 

Schuljahr

Das JMR-Jahr entspricht dem Schuljahr der Schule der Gemeinde Roggwil, insbesondere bezüglich der Regelung der Ferien und Feiertage. Die Schülereinteilung erfolgt nach der schriftlichen Anmeldung via Anmeldezettel. Der Termin des Anmeldeschlusses ist verbindlich. Verspätete Anmeldungen können nur berücksichtigt werden wenn noch freie Plätze vorhanden sind. Die Aufnahme erfolgt jeweils bei Beginn des JMR-Jahres. Über eine Aufnahme während des Schuljahres entscheiden die Ausbildner mit dem Obmann zusammen. Die Zuteilung zu den einzelnen Ausbildnern erfolgt aufgrund der Instrumentenwahl.

 

Unterrichtsangebot

Die JMR bietet folgende Grundausbildung:

Blechblasinstrumente

Holzblasinstrumente

Schlagzeug

 

Schulorganisation

Von den Bläsern wird pünktliches Erscheinen und tägliches üben erwartet. Die Bläser erhalten einen Probeplan. Ohne zwingenden Grund darf dem Unterricht nicht fern geblieben werden. Als Entschuldigungsgründe gelten Krankheit, Unfall und schul- bzw. berufsbedingte Ortsabwesenheit sowie Todesfälle in der Familie. Voraussehbare Absenzen sind möglichst früh dem Ausbildner zu melden. Es wird eine Absenzen Kontrolle geführt.

 

Lektionsdauer

Die Lektionsdauer für Gruppenunterricht beträgt 45 Minuten, für Einzelunterricht 30 Minuten. Die Dauer einer JMR-Probe beträgt mindestens 1 Stunde. Der Unterrichtstag wird am Anfang des Musikjahres aufgrund der Anmeldungen und Gruppenaufteilung festgelegt.

 

Instrumente

Die Instrumente werden den Mitgliedern von der JMR/MGR gegen eine Mietgebühr zur Verfügung gestellt. Diese sind mit grösster Sorgfalt zu benützen und zu pflegen. Schäden, die durch unsachgemässe Handhabung verursacht werden, müssen von den Mitgliedern selbst getragen werden. Dies gilt auch für die Instrumentenkoffer und Zubehör.

 

Tenue

Die Mitglieder erhalten ein einheitliches Tenue. Es darf nur für die Auftritte mit der JMR getragen werden.

 

Schlussbemerkungen

Mit der Unterschrift bestätigen die Eltern das Reglement zu kennen und dieses anzuerkennen. Die Eltern erhalten das Doppel des Reglements.

 

Reglement JMR